Betreute Jugendwohngruppen, Kinderheime, ...
Sofern ein Minderjähriger auf längere Zeit nicht zu Hause wohnen kann und sich keine Alternative findet (Pflegefamilie, Verwandtschaft), gibt es Wohngruppen in Kinder- und Jugendheimen: Das ist die üblichste Form der Jugendhilfe. Meistens handelt es sich um Wohngemeinschaften von acht bis zehn Kindern und Jugendlichen, die von ausgebildeten Erziehern betreut werden. Manche Einrichtungen betreiben eigene Schulen, manche nicht. Es gibt Jugendgruppen mit unterschiedlichen und ähnlichen Altersgruppen und Gruppen, in denen nur Mädchen oder nur Jungen leben;
Außenwohngruppen von Kinder- und Jugendheimen und Betreutes Jugendwohnen
Dies sind beispielsweise Wohngemeinschaften mit ungefähr sechs Jugendlichen ab 16 Jahren, die in einer gemeinsamen Wohnung leben und meist nur noch zeitweise betreut werden. Das Ziel ist, den Jugendlichen genügend Hilfe im Alltag zu geben, aber auch einen Übergang in die Selbständigkeit zu ermöglichen. Dies kann dann in der Verselbständigungsphase auch eine eigene Wohnung sein.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Diese Betreuungsform wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Der Minderjährige wird in der Regel von einer Person betreut.
Internate und berufliche Ausbildungszentren
Private Schulen stehen nicht nur "Kindern reicher Eltern" offen. Einige Internate nehmen auch sogenannte "Härtefälle" auf. Ausbildungszentren mit Wohnmöglichkeit bieten nicht grundsätzlich intensive Betreuung, wohl aber einen anerkannten Schulabschluss oder Ausbildungsplatz, Grundversorgung, ein Bett und Freizeitangebote. Allerdings zählen Internate nicht zu den üblichen Jugendhilfemaßnahmen der Jugendämter.
Diese Seiten entstanden in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe- und Sozialplanerin beim Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises, Ulrike Gfrörer. Wir bedanken uns herzlich für die fachliche Unterstützung.







