Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe
Die ehemaligen großen Kinderheime sind zu betreuten Kinder- und Jugendwohngruppen geworden und es gilt heute das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen (dazu zählen auch die Eltern des Jugendlichen) bei der Auswahl der geeigneten Jugendhilfemaßnahme. Die Kinder- und Jugendhilfe ist mittlerweile sehr vielfältig und darum bemüht, dem einzelnen Minderjährigen die bestmögliche Unterstützung zu geben. Allerdings stehen nicht immer alle Angebote zu jeder Zeit an jedem Ort zur Verfügung; nicht immer finden sich geeignete Pflegeeltern, nicht immer sind Plätze in betreuten Jugendwohngruppen frei - schließlich gibt es auch noch andere Minderjährige, die die Hilfe des Jugendamtes benötigen. Zudem ist Jugendhilfe kostspielig. Auch deswegen wollen die Mitarbeiter möglichst sicher sein, die passende Hilfe für den einzelnen Jugendlichen zu genehmigen. Vom Jugendlichen wird erwartet, dass er mit keinen überzogenen Forderungen auftritt, Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigt und im Hilfeplangespräch getroffene Vereinbarungen einhält. Grundsätzlich ist es möglich, die verschiedenen Angebote vor einer Entscheidung anzusehen.
Tagesgruppen
Der Jugendliche wird tagsüber in einer Tagesgruppe betreut, schläft aber nachts zu Hause. Die Wochenenden und Ferien werden meistens in der Familie verbracht.
Tagesmutter
Der Jugendliche geht weiterhin zu seiner Schule, ist nachmittags bei einer Pflegemutter oder Pflegefamilie und schläft nachts zu Hause. Die Wochenenden und Ferien werden individuell geregelt.
Pflegefamilie
Einzelne Minderjährige leben zeitweise oder auf Dauer in einer Pflegefamilie. Von dort aus gehen sie zur Schule. Familienkontakte werden gemeinsam mit dem Jugendamt geregelt.







